
a) Kauf
Bei Grundstückskäufen berechnet sich die Provision vom Wert des erzielten Gesamtkaufpreises und allen damit in Verbindung stehen Nebenleistungen wie folgt:b) Erbbaurecht
Bei Bestellung oder Übertragung von Erbbaurechten berechnet sich die Provision vom Wert des erzielten Gesamtkaufpreises und allen damit in Verbindung stehen Nebenleistungen wie folgt:c) Übertragung von Gesellschaftsrechten
Bei Übertragung von Gesellschaftsrechten berechnet sich die Provision vom Wert des erzielten Gesamtkaufpreises und allen damit in Verbindung stehen Nebenleistungen wie folgt:d) An- und Vorkaufsrechte
Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten beträgt die Provision 1% vom Gesamtkaufpreis und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen.e) Vermietung von Büroflächen
Beim Abschluß von Mietverträgen von Büroflächen beträgt die Provision 2,0 Bruttomonatsmieten bei einer Vertragslaufzeit von weniger als drei Jahren, 2,5 Bruttomonatsmieten bei einer Vertragslaufzeit von drei bis fünf Jahren, 3,0 Bruttomonatsmieten bei einer Vertragslaufzeit von fünf bis 10 Jahren und 4,0 Bruttomonatsmieten bei einer Vertragslaufzeit ab 10 Jahre.f) Wohnungsvermittlung
Bei Abschluß eines Wohnungsmietvertrags werden zwei Nettokaltmieten für den Auftraggeber fällig.
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