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Immobilienfachwirt Boris Wienke
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Immobilien in Berlin seit 1991

Verkauf meiner freien Eigentumswohnung

Sie wollen Ihre Wohnung verkaufen? Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Voraussetzung für einen erfolgreichen Immobilienverkauf sind vollständige Unterlagen.

1. Teilungserklärung

Die Teilungserklärung wird benötigt. Aus dem Dokument geht hervor ob es Nutzungsbeschränkungen (insbesondere beim Teileigentum) gibt, wie die genaue Aufteilung, die Lage und Größe ist und Informationen zur Kellerabteilaufteilungen.

Bitte prüfen sie auch, ob es zwischendurch eine Änderung der Teilungserklärung gab. Auch diese wird benötigt.

Die Teilungserklärung erhalten sie bei Grundbuchamt oder aber bei ihrem Wohnungseigentumsverwalter, gegen eine Gebühr (Stand April 2008).

2. Eigentumsversammlungsprotokoll

Die Eigentümerversammlungsprotokolle der letzten zwei bis drei Jahre werden benötigt. Bitte achten sie darauf, das sie die Protokolle vollständig vorzuliegen haben. Unter Umständen wurden in einem Jahr zwei oder sogar drei Versammlungen abgehalten.

Aus den Protokollen geht hervor, was in den letzten Jahren zwischen den Eigentümern besprochen und beschlossen worden ist.

3 . Wirtschaftsplan

Die Wirtschaftspläne werden in der Regel mit der jährlichen Eigentümerversammlung erstellt. Es werden die letzten zwei bis drei Pläne benötigt.

Aus den Wirtschaftsplänen geht hervor, wie hoch die Kostenpositionen der gesamten Wohnanlage, aufgeteilt nach Einzelkosten, wie beispeilsweise Gebäudeversicherung, Hausreinigung, Abfallgebühren etc. und umgerechnet für die Eigentumswohnung (häufig nach Miteigentumsanteilen) ist.

4. Grundbuchauszug

Es wird ein Grundbuchauszug muss vorliegen. Aus dem Grundbuchauszug wird der Nachweis erbracht, wer Eigentümer ist, ob Grundschulden (Hypotheken) eingetragen wurden und ob Grunddienstbarkeiten vermerkt sind.

5. Grundriss

Ein aktueller Grundriss mit Maßangaben erleichtert den Verkauf.

Wurden zwischenzeitlich erhebliche Änderungen in der Immobilie vorgenommen, ist der alte Grundriss wünschenswert.

6. Bilder

Können Sie Bilder als Dateiformat jgp, bmp oder tiff zur Verfügung stellen, als die Wohnung noch unmöbliert war?

7. Makleralleinauftrag

Der Makleralleinauftrag sichert Ihnen die volle Leistungskompetenz des Immobilienmaklers.

 

Unser  Service-Telefon steht Ihnen rund-um-die-Uhr zur Verfügung. Gern beantworten wir Ihre Fragen.


Ihr 3v-immobilien Team